KAUF ODER VERKAUF EINER STEUERBERATUNGSKANZLEI
Der Kauf oder Verkauf einer Steuerberatungskanzlei bedeutet für beide Seiten einen großen Schritt mit einigem Wagnis.
Für den Verkäufer bedeutet der Verkauf seiner Kanzlei oder der Anteile an seiner Kanzlei, das Ende des Berufslebens in seiner bisherigen Form, während der Käufer eine große Ausgabe - meistens fremdfinanziert - zu stemmen hat.
Wir unterstützen Sie vor allem bei den wirtschaftlichen Aspekten, als Fachmann der den Verkauf schon (fast) hinter sich hat. Für steuerliche Fragen empfehlen wir einen Experten zu kontaktieren. Auf jeden Fall brauchen wir vor Auftragsübernahme oder sobald Sie es wissen, den Namen Ihres potenziellen Gegenübers, damit es zu keinem Interessenskonflikt kommt.
INTERESSEN VERKÄUFER
INTERESSEN KÄUFER
Anforderungen mit hoher Priorität
- höchstmöglicher Kaufpreis für Kundenstock und Kanzleiausstattung
- steueroptimaler Verkauf (Share Deal oder Hälftesteuersatz)
- Sicherheit, dass der Kaufpreis bezahlt werden kann
Anforderungen, die nicht so wichtig sein könnten
- Übernahme des Personals
- Beibehaltung Standort
- optimale weitere Betreuung der Kunden
- weitere Tätigkeit des Verkäufers
Anforderungen mit hoher Priorität
- Übernahme des Personals
- weitere Tätigkeit des Verkäufers zur Einführung des Käufers
- akzeptables Honorar der Kunden
- moderne EDV-Ausstattung
- niedrigst möglicher Kaufpreis für Kundenstock und Kanzleiausstattung
- steueroptimaler Kauf (Asset Deal)
- Finanzierung des Kaufpreises
Anforderungen, die nicht so wichtig sein könnten
- Beibehaltung Standort
ZUSAMMENFASSUNG
Die Interessen von Käufer und Verkäufer sind immer sehr gegensätzlich. Mit den richtigen (Sach)argumenten lässt sich meistens ein für beide Seiten vertretbares Ergebnis erzielen.
Verkäufer unterstützen wir dabei ihre Kanzlei optimal zu vorzubereiten; Käufer beraten wir bei der Kontrolle und Berechnung eines angemessen Kaufpreises.